Unsere Fahrzeuge sind mit zulässigen Gesamtgewichten (zGG) von 3,5t (Führerscheinklasse B) bzw. 3,85t (Führerscheinklasse C1) zugelassen. Abhängig des Fahrzeuggewichtes und des zulässigen Gesamtgewichtes ergeben sich die entsprechenden Zuladungsmöglichkeiten.
Zu Ihrer Information stellen wir auf unserer Homepage die Gewichte bei der Übernahme des Fahrzeuges bereit, so können Sie sich bestens auf Ihre Reise vorbereiten und entsprechend Ihre Zuladung planen.
Das Gewicht bei der Übernahme des Fahrzeuges setzt sich wie folgt zusammen:
Fahrzeug inklusive allem Inventar (Camping, Küchenutensilien, eine Gasflasche, Toilettenchemie, usw.), Kraftstofftank zu einem viertel gefüllt, AdBlue-Tank voll (wenn vorhanden), Schmutzwassertank leer, Frischwasser 10l.

Die Überladung eines Fahrzeuges fällt unter den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit, es drohen folgende Bußgelder:

Belgien:
ab 50 Euro

Dänemark (< 3,5t je Prozent Überladung)
Fahrer: 10 Kronen (ca. 1,35 Euro)
Halter: 25 Kronen (ca. 3,35 Euro)

Deutschland (< 7,5t)
mehr als 5 Prozent: 10 Euro
mehr als 10 Prozent: 30 Euro

Frankreich
135 bis 750 Euro (keine feste Staffelung)

Großbritannien 
bis 10 Prozent: 60 Pfund (ca. 68 Euro)

Italien ( < 10t)
mehr als 5 Prozent: 39 bis 159 Euro
mehr als 10 Prozent: 80 bis 318 Euro
mehr als 20 Prozent: 159 bis 639 Euro

Luxemburg
bis 10 Prozent: 74 Euro

Norwegen
Kfz mit zGG über 3,5 t je 100 kg Überladung:
250 Kronen (ca. 32 Euro)

Österreich
mehr als 2 Prozent: 36 bis 2.180 Euro

Schweden
mehr als 1 Prozent: 2.000 Kronen (ca. 222 Euro)
mehr als 20 Prozent: 2.500 Kronen (ca. 278 Euro)

Schweiz
Nulltoleranz; ab 100 Franken (ca. 76 Euro)

Slowakei
ab 60 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

HINWEIS: Sind Sie mit der Führerscheinklasse B unterwegs und überladen ihr Fahrzeug über das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t so stellt dies kein „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis dar“, kann jedoch unangenehm und kostspielig werden.